Reitordnung
- Die vom Vorstand festgelegte Zeiteinteilung für Abteilungs- und Einzelreiten ist am schwarzen Brett ersichtlich. Zur Zeit des Abteilungsunterrichts dürfen keine anderen Pferde in der Bahn gearbeitet werden. Zu den übrigen Zeiten steht die Reitbahn den Vereinsmitgliedern zur freien Verfügung. Diese sind angehalten ihre gewünschte Nutzungszeit in die TeamUp App einzutragen. Dabei sind folgende Angaben obligatorisch: Name des Nutzers, des Pferdes und Art der Nutzung. Falls sich Termine überschneiden sollten, so ist auf den zuerst eingetragenen Nutzer respektvoll zuzugehen, so dass der Sachverhalt individuell geklärt werden kann. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass zu den Stoßzeiten (18:00-19:00 Uhr) keine Eintragungen erfolgen, bei denen nur ein Pferd-Reiter-Paar die Halle nutzen kann. Alle nicht im Vereinsstall untergebrachten Pferde können nur mit Genehmigung des Vorstandes gearbeitet werden. Hierfür wird je Pferd eine monatliche Gebühr - unabhängig von der Arbeitsdauer innerhalb des Monats - erhoben.
- Befinden sich Reiter in der Bahn und will jemand mit oder ohne Pferde die Reit bahn betreten oder verlassen, so ist vor dem Öffnen der Bahntür „Tür frei“ zu rufen und die Antwort „ist frei“ abzuwarten.
- Während der für Abteilungsreiten festgesetzten Zeiten ist den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten.
- Das Auf- und Absitzen von Einzelreitern erfolgt entweder vor der Reitbahn oder in der Mitte des Zirkels.
- Halten und Schritt auf dem Hufschlag ist untersagt, wenn mehr als ein Reiter die Bahn benutzt. Der Hufschlag ist stets für Trab- und Galoppreiter freizumachen; hierbei ist ein Zwischenraum von ca. 2 m zu halten.
- Wird die Bahn von mehreren Reitern benutzt, so ist aus Sicherheitsgründen ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich. Beim Überholen wird auf der Innenseite vorbeigeritten.
- Springen ist nur nach Anordnung des anwesenden Reitlehrers oder mit Einverständnis aller weiteren anwesenden Reiter zulässig.
- Reiten geht vor Longieren. Das Longieren in der Halle und der Außenanlage auf dem Zirkel ist nicht gestattet. Das Longieren muss sich über die ganze Bahn im Wechsel verteilen.
- Im übrigen gelten die Regeln gem. „Richtlinien für Reiten und Fahren“, Band 1 der FN.
- Das Abstellen von Pferden durch externe Hallenbenutzer vor und nach dem Reiten in den Stallgassen ist untersagt. Kurzfristig ist das Abstellen nur in dem Vor raum zur Stallgasse des neuen Stalles gestattet.
REITEN IM GELÄNDE
- Bei Ausritten von Abteilungen ist der Reitlehrer (Berittführer) oder sein Vertreter für Gangart, Tempo, erforderliche Rasten und eine sachgemäße Behandlung der Pferde während des Rittes verantwortlich. Seinen Weisungen ist Folge zu leisten. Hunde dürfen nicht mitgeführt werden.
- Reite nur auf dem nach geltendem Recht hierfür freigegebenen Wegen und Straßen, niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt.
Verzichte auf einen Ausritt oder nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder Frostaufbrüche weich geworden sind und nachhaltig Schäden entstehen können!
Melde unaufgefordert Schäden, die immer einmal entstehen können und regele entsprechenden Schadenersatz!
Sei freundlich zu allen, die Dir draußen begegnen. Verschaffte dem Reitsport Sympathie, keine Gegner. - Die Geländereiter haben sich an die bestehenden Gesetze und vorgeschriebene Ordnung zu halten (Naturschutz- und Jagdgesetz).
Hessisch Lichtenau, den 28.10.2025
DER VORSTAND
Ländl. Reitverein e.V. Hessisch Lichtenau